Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Maklervertrag
Der Maklervertrag kommt zustande
- mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit und/oder Aufnahme von Verhandlungen mit dem Kauf- oder Mietinteressenten auf Basis der Verkaufsunterlagen (z.B. Exposé) und dem damit verbundenen Angebot,
- durch Besichtigung der angebotenen Immobilie mit uns, auch wenn zuvor kein schriftliches Angebot unterbreitet wurde,
- durch schriftliche Vereinbarung sowie
- durch Zusendung unseres Angebotes, wenn zuvor ein ein- oder mehrmaliger Kontakt zum Kunden telefonisch oder schriftlich bestanden hat.
Dies gilt generell, wenn sowohl Kunden als auch Auftraggeber von einem oder mehreren Angeboten unseres Hauses Gebrauch machen.
§2 Vertraulichkeit unserer Angebote und deren Bestimmung
Unsere Angebote sind vertraulich und nur für den Angebotsempfänger bestimmt.
Weitergabe an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche und schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Auflage führt im Falle eines Vertragsabschlusses durch Dritte und/oder andere Personen, für den Angebotsempfänger zur Schadenersatzleistung mindestens in Höhe der ortsüblichen Maklerprovision.
Unsere Angebote sind freibleibend und dienen lediglich als Vorinformation. Zwischenverkauf sowie Zwischenvermietung behalten wir uns ausdrücklich vor. Als Rechtsgrundlage gilt ausschließlich der notariell beurkundete Kaufvertrag oder der von allen Parteien unterzeichnete Mietvertrag.
§3 Haftungsausschluss
Unsere Angebote und Exposés wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt anhand der uns vom Auftraggeber und/oder anderen auskunftsberechtigten Personen oder Institutionen erteilten Auskünfte, erstellt. Eine Überprüfung der Auskünfte wird von uns nicht durchgeführt. Daher können wir für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der von uns weitergegebenen Informationen keinerlei Haftung übernehmen.
§4 Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, für beide Vertragsparteien provisionspflichtig tätig zu werden.
§5 Provisionen (Anspruch und Höhe)
Der Anspruch auf eine Provision entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder durch unsere Vermittlung ein Vertrag (Kauf- oder Mietvertrag) zustande kommt. Dies gilt auch dann, wenn statt dem eigentlich beabsichtigten Geschäft ein anderes zustande kommt (Miete statt Kauf oder Kauf statt Miete etc.).
Nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages berechnen wir eine Maklercourtage in Höhe von 3,57 % des beurkundeten Kaufpreises inklusive MwSt. Bei der Vermietung von Wohnraum berechnen wir dem Mieter eine Provision in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inklusive MwSt. Bei gewerblicher Vermietung beträgt die Provision 3 Monatskaltmieten bzw. 3 % der zehnfachen Nettojahresmiete bei Verträgen ab 10 Jahren Laufzeit, jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehwertsteuer. Die Provisionen sind fällig und zahlbar mit Unterzeichnung des Miet- und/oder Kaufvertrages.
§6 Nachweis
Ist einem Interessenten ein von uns nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, kann er sich nur dann auf die Bekanntheit zur Abwehr von Provisionsansprüchen berufen, wenn er uns dies unverzüglich, spätestens drei Tage nach Erhalt des Angebotes, schriftlich unter Angabe der Herkunft seiner Kenntnis mitteilt.
§7 Aufrechnung / Zurückbehaltung
Aufrechnungen sowie Zurückbehaltungsrechte gegen unsere Provisionsansprüche sind
ausgeschlossen. Es sei denn, es handelt sich um von uns unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich
zulässig ist.
§9 Schlussbestimmungen
Sollten ein oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die betroffenen Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch eine Regelung ersetzen, die den gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen am nächsten kommt.